Wertungsrichterordnung (WO)

des ÖSTERREICHISCHEN AMATEUR BODYBUILDING UND FITNESS VERBANDES (ÖABFV) IFBB-AUSTRIA

Member of International Federation of Bodybuilding and Fitness (IFBB) and  European Bodybuilding and Fitness Federation(EBFF)

Fassung 1.Jänner 2020

  • § 1 Wertungsrichterprüfung:

1. Geeignete Personen (z.B. ehemalige Aktive, ehemalige  Athleten/Innen der

Seniorenklasse, langjährige Betreuer, Trainer, Lehrwarte, Übungsleiter, Vereins- bzw. Studiofunktionäre) beantragen ihre Aufnahme in die nationale Wertungsrichterliste beim Vorstand des ÖABFV schriftlich oder mündlich oder auch beim zuständigen Landesfachwart.

2. Der Landesfachwart leitet diesen Antrag mit einer entsprechenden Befürwortung unter Angabe von Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, e-mail Adresse, Geburtsdaten und Bundesland des Wohnortes. , an den ÖABFV weiter. Bei direkter Anmeldung beim Verbandsvorstand werden die oben genannten Daten benötigt.

3. Die Bundesfachwarte des ÖABFV oder der Lehrwart des ÖABFV unterrichtet in einem Kurzseminar die Antragsteller über:

a. Bewertungsrichtlinien des ÖABFV und der IFBB/EBFF

b. Wertungsrichterordnung (WO) des ÖABFV

c. Wettkampfbestimmungen (ÖBBW) des ÖABFV

d. Österreichische Bodybuilding Ordnung (ÖBBO)

e. Grundzüge der Satzungen (SA), der Verwaltungsordnung (VO), der Rechts- und Disziplinarordnung (RDO) des ÖABFV

4. Die Teilnahme an diesem Kurzseminar ist verpflichtend und soll nach Möglichkeit vor der Wertungsrichterprüfung (Proberwertung) stattfinden. Kandidaten mit abgeschlossener staatlicher Lehrwarte- oder Trainerausbildung einer österreichischen Bundesakademie für Leibeserziehungen sind vom Kurzseminar befreit.

5. Die Wertungsrichterprüfung findet in Form eines Wertens auf Probe bei der  ÖM und bei jedem Austria (Österreich) Cup statt. Weitere Veranstaltungen werden nach Bedarf vom Vorstand des ÖABFV ausgewählt

6. Der(die) Wertungsrichte/In auf Probe muss in drei der stattfindenden Gewichtsklassen mit einer Teilnehmerzahl von möglichst über 10 Aktiven, 80 % des endgültigen Ergebnisses richtig gereiht haben, um in die WR-Liste aufgenommen zu werden.

7.  Die Berechnung erfolgt nach den in IFBB-Regeln festgesetzten Richtlinien.         Die Bundesfachwarte bzw. der Lehrwart des ÖABFV haben das Ergebnis der Prüfung den Teilnehmern mitzuteilen und eine schriftliche Mitteilung an den Schriftführer des ÖABFV zur Aufnahme in die WR-Kartei und Zusendung der WR-Lizenz (WR-Buch) zu übergeben.

8.           

a. Der Vorstand des ÖABFV vergibt für österreichische WR nachstehende Wertungsberechtigung:

WERTUNGSBERECHTIGUNG A:

Berechtigung für alle internationalen und nationalen Wettkämpfe im In- und Ausland, jedoch nur nach positiver Absolvierung der Probewertung und Aufnahme in die WR-Liste der IFBB, für WR mit österreichischer WR-Berechtigung B.

WERTUNGSBERECHTIGUNG B:

Berechtigung für alle nationalen Wettkämpfe im Inland. Für internationale Wettkämpfe in In- und Ausland besteht die Berechtigung nur, wenn die Notwendigkeit die Einteilung solcher WR erforderlich macht.

b. Wertungsrichter mit WR-Berechtigung der Kategorie A und B erhalten Wertungsrichterausweise in denen ihre Wertungsberechtigung eingetragen ist. Diese darf nur vom Schriftführer des ÖABFV geändert werden.

  • § 2 Auswahl der Wertungsrichter:

1. Die Auswahl der Wertungsrichter erfolgt durch den Verbandsvorstand des ÖABFV in Beachtung des § 12 Abs. 3 der ÖBBO sowie der §§ 15 Abs. 12 und 16 Abs. 1 ÖBBO.

2. Folgende Auswahlkriterien sind weiters zu beachten:

2/I Anzahl der Wertungsrichter:

a) 5 bis 7 bei ÖM, Austria(Österreich) Cup und bei Qualifikationen für internationale Wettkämpfe, sowie bei internationalen Wettkämpfen laut § 9 Abs. 1 der ÖBFO.

b) mindestens 5  und bei nationalen verbandsoffenen Wettkämpfen, laut § 9 Abs. 2 der ÖBBO.

c) mindestens 3 bei Wettkämpfen laut § 9 Abs. 3 der ÖBFO (interne Verein- und Studio Wettkämpfen.)

2/II Weitere Auswahlkriterien:

a) Wertungsrichter/Innen dürfen mit startenden Aktiven nicht im ersten und zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Sie dürfen auch nicht im gemeinsamen Haushalt mit einem(er) startenden Aktiven leben. Einen solchen Umstand hat der WR unverzüglich dem ÖABFV bzw. wenn dieser erst am Wettkampftag offenbar wird, dem Hauptschiedsrichter zu melden.

b) Es soll nicht mehr als ein WR pro Bundesland  werten.

c) Ehepaare oder sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen dürfen nicht gemeinsam werten.

d) Bei internationalen Veranstaltungen, ÖM, Austria(Österreich) Cup oder sonstigen nationalen verbandsoffenen Wettkämpfen müssen WR aus mindestens drei verschiedenen Bundsländern eingeteilt werden. Ausschlaggegend ist der Wohnsitz des Wertungsrichters.

e) Langjährige aktive Athletinnen oder Athleten der Nationalmannschaft (lt. § 18 Abs. 1 bis 4a und Abs. 7 ÖBBO) oder nationale Meister ausländischer IFBB-Verbände bzw. Professional-Bodybuilder mit Berechtigung zum Start bei der IFBB-Mr. Olympia Wahl (bzw. bereits bei Mr. Olympia gestartet), ist das Werten bei Vereins- oder Studioveranstaltungen, auch ohne Aufscheinen in einer offiziellen Wertungsrichterliste gestattet. Bei diesen Veranstaltungen können ebenfalls werten aktive österreichische Athletinnen und Athleten, welche die WR-Prüfung bereits absolviert und die vorgeschriebenen WR-Schulungen besucht haben. Es müssen in jedem Fall jedoch die Bestimmungen des § 2 Abs. II WO beachtet werden.

f) Aktive Athletinnen und Athleten dürfen trotz Absolvierung der WR-Prüfung nicht als WR herangezogen werden. Das betrifft sowohl nationale wie auch internationale Veranstaltungen (IFBB-Regel).

g) Nationale Wertungsrichter müssen pro Jahr eine Wertungsrichterschulung besuchen, sonst verliert sie ihre nationale Wertungsrichterlizenz für das nächste Kalenderjahr. Nach Absolvierung einer Wertungsrichterschulung ist die Berechtigung zum Werten für das laufende und nächste Kalenderjahr gegeben. Internationale Wertungsrichter müssen alle 3 Jahre an einem Seminar der IFBB teilnehmen.

h) Der Bundesfachwart für Männer des ÖABFF ist verpflichtet pro Kalenderjahr mindestens zwei Wertungsrichterschulungen durchzuführen. Er muss dazu den Lehrwart unterstützend heranziehen. Diese können gleichzeitig mit den Seminaren für die Wertungsrichter auf Probe stattfinden.

i) Nationale Wertungsrichter, welche trotz mehrmaliger Einladung durch den ÖABFF Vorstand seit drei Jahren nicht gewertet haben, werden aus der Wertungsrichterliste gestrichen.

j) Einspruchsrecht gegen einen durch den ÖABFV-Vorstand ausgewählten Wertungsrichter besteht keines. Siehe jedoch ÖBFO § 10 Abs. 2 (Vorschlagsliste).

k) Muss ein WR krankheitshalber oder aus sonstigen dringenden Gründen aus einem laufenden Bewerb ausscheiden, darf er nicht ersetzt werden. Seine Wertung aus nicht abgeschlossenen Wertungsrunden wird als „schlechteste Wertung“ gestrichen.

l) Bei Qualifikationen zu Welt- und Europameisterschaften, sowie den World Games und Arnolds Classic Europe müssen die WR mit Wertungsberechtigung A berücksichtigt werden. Bei ev. Ausfällen können dann auch WR mit Wertungsberechtigung B herangezogen werden, wobei Vorstandsmitglieder des ÖABFV zu bevorzugen sind.

m) Aus Gründen der einheitlichen Auslegung der Bewertungsrichtlinien während einer Kategorie, dürfen WR aber auch WR-Gruppen nur nach Abschluss einer Kategorie oder Altersklassen ausgetauscht werden. Keinesfalls darf ein WR-Wechsel zwischen den einzelnen Wettkampfteilen Eliminationsrunde, Semifinale, Finale, wenn diese an einem Tag stattfinden, vorgenommen werden.. Wenn Wettkämpfe an zwei Tagen stattfinden ist ein Austausch der WR für das Finale möglich, wobei die WR des Vorkampfes möglichst nicht in derselben Kategorie wie im Finale werten sollen.

3. Bei internationalen Veranstaltungen in Österreich werden in ausländischen Delegationen mitreisende internationale oder nationale WR in die Jury aufgenommen und zum Werten herangezogen. Die Auswahl der Wertungsrichter obliegt in einem solchen Fall dem Hauptschiedsrichter, der zu einem passenden Zeitpunkt vor der Veranstaltung eine WR-Besprechung abzuhalten hat. Er teilt den anwesenden österreichischen und ausländischen WR ihre Aufgaben zu.

4. Bei Länderkämpfen zwischen zwei oder mehreren Nationen unterliegt die Auswahl der WR den Vereinbarungen zwischen den beteiligten Verbänden oder den Mannschaftsführungen. Sollte der Länderkampf innerhalb eines internationalen Wettkampfes stattfinden (§ 12 Abs. 2 A ÖBBW) steht den Mannschaftsführern ein Mitspracherecht bei der Auswahl der WR des internationalen Wettkampfes während der WR-Besprechung durch den Hauptschiedsrichter zu.

5. Bei Vergleichskämpfen zwischen nationalen Auswahlmannschaften bestimmt prinzipiell der ÖABFV-Vorstand die Wertungsrichter.

6. Bei Frauenwettbewerben von internationalen Wettkämpfen sollen in einer eigenen Damenjury mindestens 4 von 7 WR weiblichen Geschlechtes sein. Desgleichen bei ÖM und Austria(Österreich) Cup. Bei nationalen Wettkämpfen sollen von 5 WR 3 Damen in einer eigenen Damenjury werten, wenn weibliche Wertungsrichterinnen in der Wertungsrichterliste aufscheinen.

7. Bei internationalen Paarwettkämpfen sollen in der Jury von 7 WR 3 weiblichen Geschlechtes sein, desgleichen bei ÖM und Austria(Österreich) Cup. Bei nationalen Paarwettkämpfen sollen von 5 WR 2 Damen werten.

  • § 3 Aufgaben des Wertungsrichters:

1. Der (die) Wertungsrichter(in) ist zur Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet.

2.Er (sie) hat während der Veranstaltung alles zu vermeiden, was seine (ihre) Objektivität und Sachlichkeit in Zweifel ziehen könnte; insbesondere sind Gespräche über Wertungen, der Genuss alkoholischer Getränke und Fotografieren während des Wertens verboten.

3. Jeder WR wertet unabhängig von den übrigen auf einem besonderen Wertungszettel (Vordruck) nach dem vorgeschriebenen Wertungssystem. Er (sie) hat diesen Wertungszettel mit seiner (ihrer) eigenhändigen Unterschrift versehen, nach Aufforderung des Jurysprechers dem Hauptschiedsrichter zu übergeben.

4.Er (sie) bewertet die Aktiven nach folgenden allgemeinen Richtlinien:

4/I In den Wettkampfteilen allgemeine Körperbewertung (bzw. Line up) und „Pflichtposen“ gelten folgende Richtlinien in der Reihenfolge ihrer Aufzählung:

A) Bei Bodybuilding der Männer der Allgemeinen Klasse, Junioren, Masters Männer und Classic – Bodybuilding, sowie Classic Physique:

a) der symmetrisch ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)

b) das allgemeine Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller Muskelgruppen in harmonischer Abstimmung untereinander (HARMONIE)

c) das plastisch herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)

d) Muskelmasse

e) Muskelqualität bzw. Muskelhärte

B)Bei der männlichen Jugend:

Zusätzlich zu den Punkten a) bis e) des Abs. A), ist darauf zu achten, dass nur vorhandene Muskelmasse keine wesentliche Rolle bei der Bewertung des Jugendlichen spielen darf.

C)Bei Frauen Physique der Allgemeinen Klasse, weibliche Jugend, weibliche Junioren und Masters Frauen:

a) der symmetrisch ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)

b) das allgemeine Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller Muskelgruppen in harmonischer Abstimmung untereinander unter Berücksichtigung der femininen Eigenheiten der Frau (HARMONIE)

c) weiblich feminines Erscheinungsbild in Auftreten, Bewegung und Präsentation, welches Muskulösität nicht ausschließt (FEMININITÄT)

d) Übertriebener Muskelaufbau sind in den weiblichen Physique Kategorien zu vermeiden und daher als Fehler zu bewerten.

d) das plastisch herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter  Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)

D) Bei Frauen Fitness und Bodyfitness Konkurrenzen:

Fitness und Bodyfitness Wettkämpfe sind keine Bodybuilding Wettkämpfe. Die Art der Muskulosität, Vaskulosität, muskuläre Definition und/oder durch Diät herbeigeführte Reduktion des Körperfettanteils, wie man es bei weiblichen Bodybuildern kennt, ist im Fitness und Bodyfitness Sport nicht akzeptabel, daher sind Athletinnen, die diese Attribute zeigen, schlechter zu bewerten.

a) Beurteilung der generellen Präsentation:

Die Kampfrichter sind dazu angehalten das Auftreten der Athletinnen auf der Bühne in seiner Gesamtheit zu beurteilen. Es kommt darauf an, dass sich die Athletin zu ihrem Vorteil selbstbewusst und graziös präsentiert. Dies gilt auch für die Zeit, wo die Athletinnen in einer Reihe stehend in entspannter Haltung stehen und nicht an individuellen Vergleichen oder Gruppenvergleichen beteiligt sind. Wenn Athletinnen in entspannter Haltung im Line up zu stehen haben, sind sie vom Leiter der Präsentation dazu anzuhalten keine angespannten Posen zu zeigen.

Während der Vergleiche in den unterschiedlichen Runden (Bikini) hat der/die Kampfrichter/In vor allem auf das generelle athletische Aussehen des Körpers zu achten. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und dehnt sich über den gesamten Körper aus, in dem der gesamte Körper als ganzes beurteilt wird. Auch die Aufmachung der Athletinnen ist zu beurteilen, insbesondere auch die Haartracht und die Schönheit des Gesichtes. Zu beurteilen ist auch die ganzheitliche athletische Ausbildung der Muskulatur des Körpers. Es kommt darauf an, dass ein wohlproportionierter, symmetrischer, ausgeglichener entwickelter Körper präsentiert wird. Der Zustand der Haut und die Hauttönung sind ebenfalls zu beurteilen.  Hinsichtlich der Präsentation ist auf die Art und Weise, wie sich die Athletin auf der Bühne darstellt, zu achten, insbesondere, ob sie selbstbewusst, graziös und anmutig auftritt. Bei der Körperbewertung ist darauf zu achten, in wie weit durch athletische Anstrengungen die Körperausbildung zum Vorteil verändert wurde. Alle Muskelgruppen sollen einen festen und runden Eindruck vermitteln, mit einem geringen Anteil an Körperfett. Allerdings soll der Körper einer Fitness - oder Bodyfitness Athletin nicht exzessiv muskulös oder exzessiv definiert sein, jene tiefen Einschnitte und Muskelseparation, wie man sie im Frauen Bodybuilding sieht, sind nicht erwünscht und müssen zu einer deutlichen Schlechterbeurteilung der betreffenden Athletin führen. Die Haut der Athletin soll glatt und geschmeidig sowie gesund in ihrem Aussehen , ohne Celulite! Das Gesicht, Haar und Make up soll zur gesamten Erscheinung der Athletin passen in dem Sinne, dass sie eine ausgewogene attraktive Gesamterscheinung präsentiert. Zu beurteilen ist der Körper der Athletin im Rahmen ihrer Gesamtpräsentation vom Betreten der Bühne bis zu ihrem Verlassen.

Hinsichtlich der Fitness Klasse gilt für die Beurteilung der Posing - Kür folgendes:

Die Kampfrichter/Innen haben darauf zu achten, ob die Kür kreativ und gut choreographiert wurde und in einem hohen Tempo absolviert wird. Für die Kür gibt es keine vorgeschriebenen Bewegungen, jede Kür soll allerdings folgende Elemente enthalten:

1. Kraftelemente:

Es handelt sich hie bei um Übungen/Körperhaltungen, die besondere Kraft erfolgen, wie etwa Liegestütz mit einem Arm, Haltung der ausgestreckten Beine vor dem Körper im rechten Winkel zum Körper, während sich die Athletin mit beiden Händen am Boden abstützt (Gymnastikbewegungen wie z. B.: Räder, Überschläge und Handstände geltend nicht als derartige Kraftelemente). Beurteilen muss der/die Kampfrichter/In den Schwierigkeitsgrad, die Kreativität und die Sauberkeit der Ausführung derartiger Übungen.

2. Flexibilitätselemente – z. B.: Flick Flaks, seitlicher Spagat oder Frontspagat. Auch hier hat der/die Kampfrichter/In die Anzahl der Flexibilität demonstrierenden Bewegungen, deren Schwierigkeitsgrad und die gesamte Kreativität dieser Bewegungen bei der Beurteilung der Kür zu berücksichtigen.

3. Schnelligkeitselemente:

Diese sollen den Grad der kardiovaskulären Fitness der Athletin und ihre Ausdauer demonstrieren. Sollten z. B.: 2 Küren die gleiche Anzahl und Type von Kraft und Flexibilitätsbewegungen aufweisen, dann muss die Kür, die in einem schnelleren Tempo präsentiert wird, besser bewertet werden, als die langsamere Kür, sofern auch die Ausführung der einzelnen Elemente gleich gut präsentiert wurde.

Ebenfalls zu berücksichtigen bei der Beurteilung einer Kür ist das individuelle Element, welches jede Athletin in eine Kür einbringt, wie etwa die so genannte „Show man ship“ darunter versteht man Persönlichkeit, Charisma, Bühnenpräsent, Charme, natürlichen Rhythmus.

E)Bei der Männer – Fitness Klasse:

Hier gelten die zu § 3, Ziff. 4 lit. D dargelegten Kriterien sinngemäß.

F) Die Frauen BIKINI-FITNESS (+Juniorinnen, Jugendliche, und Frauen Masters – Klassen) :

4/II Im Wettkampfteil Kürposing“ gelten folgende allgemeine Richtlinien in der Reihenfolge ihrer Aufzählung:

A) Bei Männern(+Junioren,Jugendliche,Masters) Bodybuilding,  Classic – Bodybuilding und Classic Physique:

a) Harmonische Bewegungsabläufe

b) Korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

c) Übereinstimmung der Bewegungen mit der gewählten Musik

d) Originalität der Übergänge von Pose zu Pose

e) Gesamtausstrahlung der Darbietung.

B) Bei Frauen Physique:

a) Harmonische Bewegungsabläufe

b) Korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

c) Übereinstimmung der Bewegungen mit der gewählten Musik

d) Originalität der Übergänge von Pose zu Pose

e) feminine Gesamtausstrahlung der Darbietung

f) weibliche Eleganz und Ästhetik

g)  frauliche Abwandlung der Posen

C) Bei Paaren Bodybuilding:

a) Die P A A R W I R K U N G  

b) harmonische Bewegungsabläufe

c) korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

d) Übereinstimmung der Bewegungen der Partner zueinander und in der gewählten Musik

e) Originalität der Übergänge von Pose zu Pose und der Choreographie

  • § 4 Wertungssysteme im Wettkampfablauf:

A) Nationales Wertungssystem im nationalen Wettkampfablauf:

1. K r e u z w e r t u n g:

Zur Ermittlung der Semifinalteilnehmer, das sind 50 % der startenden Aktiven (bei einer ungeraden Anzahl von Startenden wird ein Teilnehmer mehr als 50 % gerechnet) jedoch max. 15 erfolgt die Ausscheidung durch Kreuzwertung (ohne Streichung); es bedeutet: x=Teilnehmer am Semifinale, kein x=Ausscheiden. Diese Kreuzwertung erfolgt am Ende der Eliminationsrunde.

Die Teilnehmer mit den meisten Kreuzwertungen steigen in das Semifinale auf. Bei gleicher Anzahl von Kreuzwertungen auf dem letzten zu vergebenen Semifinalplatz steigen alle mit der gleichen Anzahl von Kreuzwertungen ins Semifinale auf. Es kann aber auch in einem solchen Fall eine Stichrunde zwischen den Teilnehmern mit gleicher Anzahl von Kreuzwertungen um den Aufstieg ausgetragen werden. In der Stichrunde wird nur   e i n   Kreuzwert für allgemeine Körperbewertung und Pflichtposen vergeben. Die Summe der zu vergebenden Kreuzwertungen richtet sich nach der Anzahl der möglichen Semifinalteilnehmer (Platzverhältnisse auf der Bühne bzw. Zeitersparniss)

2. P l a t z w e r t u n g :

Beim Semifinale der Bodybuilding,Classic Bodybuilding,Classic Physique und Frauen Physique Kategorien erfolgt die erste geschlossene Platzwertung am Ende der Vorwahl(Runde 1). Die zweite geschlossene Platzwertung erfolgt im Finale nach den Pflichtposen (Runde 2). Die dritte geschlossene Platzwertung erfolgt nach der individuellen Kür jedes Teilnehmers (Runde 3) Die Wertung erfolgt auf getrennten Wertungszetteln, die vom Hauptschiedsrichter nach jeder Runde eingesammelt werden. Die beste Wertung ist die Ziffer 1, die schlechteste die Ziffer der Anzahl der Semifinal- bzw Finalteilnehmer. Die beste und die schlechteste Wertung pro Teilnehmer werden gestrichen. Die verbleibende Platzwertung wird addiert. Die Zwischenergebnisse der Runde 1 dienen lediglich dazu die Finalteilnehmer (die Top 6) festzulegen. Im Finale starten dann alle Finalisten mit der gleichen Ausganglage, nämlich mit 0 Punkten.

1. E n d e r g e b n i s :

a) Zwischenergebnis der Runde 1 dient nur zur Festlegung der

    Finalisten bzw. der Platzierungen der Athleten, die nicht in das

    Finale kommen.

b) Zweite Platzwertung „Pflichtposen“ (Punkte + 100%) - Runde 2

c) Dritte Platzwertung „Kürposing“ Runde 3

Das Endergebnis setzt sich aus den Summen der Runden 2 und 3 zusammen. Bei beiden Wertungsrunden werden die beste und die schlechteste Wertung pro Teilnehmer gestrichen, wenn mehr als drei Wertungsrichter amtieren. Die verbleibenden Wertungen werden addiert. Der Sieger ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Wertungssumme. Für den Fall eines Gleichstandes ist das Ergebnis der Runde 2 (Vergleichsposen) ausschlaggebend. Bei 5 und 7 Wertungsrichtern, werden die beste und die schlechteste Wertung gestrichen. Bei 9 WR jedoch die besten und die schlechtesten zwei (2) Wertungen.

 3 Wertungsrichter/Innen sind nur bei internen Vereins bzw. Studiomeisterschaften möglich.

B)Internationales Wertungssystem im internationalen Wettkampfablauf,  Bodybuilding, Classic   Bodybuilding, Classic Physique und Frauen Physique:

1. Kreuzwertung in der Eliminationsrunde:

Zur Ermittlung der 15 oder auch 10 Semifinalteilnehmer erfolgt die Ausscheidung (Elimination) durch Kreuzwertung. Unter Verwendung des Formblattes „Judge’s Elimination Sheet“ hat der Kampfrichter, wenn mehr als 15 bzw. 10 Athleten in der Klasse sind, ein Kreuz neben die Nummer jener Athleten zu setzen, welche in das Semifinale der Top 15oder 10 aufsteigen sollen. Wenn  16 oder mehr Athleten in der betreffenden Klasse sind, hat der Kampfrichter mit einem Kreuz die Felder neben den Nummer jener Athleten zu markieren, welche  in die Top 15  bzw. 10 aufsteigen sollen. Sollten zwei oder mehrere Athleten die gleiche Anzahl an Kreuzen erhalten, findet eine Stichwahl zwischen diesen Athleten statt. Die Stichwahl besteht aus der Durchführung eines Pflichtposendurchganges der Pflichtposen der Eliminationsrunde.

2. Platzwertung im Semifinale (Runde 1) – Vergleiche in den Vergleichsposen:

Wettkampfablauf Runde 1:

Die Vorwahl (Runde 1) folgt unmittelbar auf die Eliminationsrunde und läuft wie folgt ab:

1. Alle 10 bzw. bis 15 Semifinalisten werden gemeinsam auf die Bühne gebracht und in einer Linie in numerischer Reihenfolge präsentiert. Den Kampfrichtern/Innen soll ein Moment Zeit dafür gegeben werden, die Nummern der Athleten auf ihren Wertungszetteln zu notieren.

2. In Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig und in numerischer Reihenfolge werden die Athleten sodann vom Bühnenpersonal angewiesen folgende 4 Pflichtposen in der Mitte der Bühne auszuführen:

Bei den Bodybuilding Kategorien:

a) Vorderseite entspannt danach Doppel Bizepspose von vorne

b) Seitliche Brustpose

c) Rückseite entspannt danach Doppelbizepspose von hinten mit Wade

d) Bauch und Beine

Bei den Classic Bodybuilding und Classic Physique Kategorien:

1) zuerst die 4 Vierteldrehungen

2.) Die Pflichtposen  a) bis d) der Bodyuilding Kategorien

Bei den Frauen Physique Kategorien werden die 4 Vierteldrehungen mit folgenden

Pflchtposen verlangt:

a) Doppelbizeps von vorne mit offenen Händen.

b) Seitliche Brustpose mit gestreckten Händen nach vorne und gestreckten vorderen Bein.

c) Doppel Bizepspose rückwärts mit Wade und offenen Händen.

d) Trizepspose mit gestrecktem vorderen Bein.

Diese Pflichtposen werden nicht bewertet, sondern dienen den Kampfrichtern nur dazu ihre individuellen Vergleiche zusammen zu stellen, die sie unmittelbar nach diesem Pflichtposendurchgang beim Hauptschiedsrichter beantragen.

3. In Runde 1 müssen die Kampfrichter die Athleten in den 7 (bei Frauen 5) vorgeschriebenen Pflichtposen vergleichen, wobei  5 bis 7  Athleten gleichzeitig zur ersten Vergleichsrunde herausgerufen werden. Die

      Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt nach der Majorität der Wertungsrichter, die ein Teilnehmer erreicht..

      Ebenso erfolgt die Auswahl der 2. und 3. Vergleichsrunde. Der Hauptschiedsrichter sitzt in der Mitte der

      Wertungsrichter/In mit seinem Assistenten/In und hat die Berechtigung auch zusätzlich zu den von den

      Wertungsrichter/Innen ausgewählten Vergleichsrunden Teilnehmern, noch weitere 1 bis 2 Teilnehmer zu

       den Vergleichsrunden dazu zu bitten.

A) Pflichtposen Männer Bodybuilding und Classic Bodybuilding:

a) Doppelbizeps von vorne

b) Latissimus von vorne (nur Männer)

c) Seitliche Brust

d) Doppelbizeps von hinten mit Wade

e) Latissimus von hinten (nur Männer)

f) Seitlicher Trizeps

g) Bauch und Beine

B) Pflichtposen zusätzlich zu Männer Classic Bodybuilding:

a) Die 4 Vierteldrehungen als erstes und dann die Pflichtposen wie unter A) beschrieben 

C) Pflichtposen Männer Classic Physique:

a) die 4 Vierteldrehungen

b) die Pflichtposen wie folgt

Doppelbizeps von vorne,

Seitliche Brust

Doppelbizeps von hinten mit Wade

Seitlicher Trizeps

Die Vakuumpose

Bauch und Bein

c) wird die Vakuumpose nicht korrekt ausgeführt ist der Hauptschiedsrichter berechtig den Athleten

bzw. die Athleten zu disqualifizieren, sodass sie zur nächsten Runde nicht mehr antreten können.

4.Von den Kampfrichtern wird erwartet, dass sie sämtliche Vergleiche verfolgen und nicht nur jene, welche‚ sie selbst beantragt haben.

5. Unter Verwendung des Formblattes mit dem Titel „Judge’s Score Sheet (Prejudging)“, hat jeder Kampfrichter die Athleten mit Platzziffer 1 von  10 bis 15 durch zu werten, wobei jede Platzziffer nur einmal vergeben werden darf. Als Entscheidungshilfe dürfen die Kampfrichter Formblatt Nr. 4 mit dem Titel „Judge’s Personal Notes Sheet“ heranziehen, dessen Inhalt vertraulich ist und welches im ausschließlichen Eigentum des jeweiligen Kampfrichters steht.

6. Die Protokollführer und Rechner haben sodann die Platzierungen der einzelnen Kampfrichter in das Formblatt Nr. 5 mit dem Titel „Statistitians Score Sheet“  in den Abschnitt „Prejudging Section, Round 1 (Comparisons)“ zu übertragen. Die beiden höchsten und niedrigsten Wertungen(bei 9 WR) für jeden Athleten werden eliminiert und werden die verbleibenden fünf Wertungen zusammengezählt und in die Spalte mit der Überschrift „Score“ eingetragen. Nachdem alle Wertungen eingetragen sind, wird in der Spalte mit der Überschrift „Place“ die Platzziffer eingetragen. Der Athlet mit der niedrigsten Ziffer erhält den ersten Platz, während der Athlet mit der höchsten Ziffer den10. bis 15. Platz erhält. Die Top 6 Platzierten qualifizieren sich für das Finale. Bei 5 WR und 7 WR werden nur 1 beste und eine schlechteste Wertung gestrichen !

7. Dieselbe Vorgangsweise wird für jede Kategorie praktiziert wobei die Reihenfolge von der niedrigsten bis zur höchsten Kategorie geht.

8. Sollte sich ein Gleichstand im Vorwahl Runde 1 Zwischenergebnis ergeben, wird dieser unter Anwendung der so genannten „Relative Placement – Method“ aufgelöst. Jede individuelle Wertung eines Kampfrichters für die Athleten, die vom Gleichstand betroffen sind, wird Spalte für Spalte verglichen, wobei ein Punkt bei der Nummer des Athleten mit der geringeren Platzierung angebracht wird. In diese Kalkulation werden die Wertungen aller regulären Kampfrichter einbezogen.  Der Athlet mit der Majorität der besseren WR wird zum Sieger des Stechens erklärt und erhält deshalb die bessere Platzierung.

9. Die Wertungsblätter der Protokollführer und Rechner sowie die Wertungszettel der Kampfrichter müssen striktest geheim gehalten werden und dürfen nur den Protokollführern und Rechnern, dem IFBB Hauptschiedsrichter und dem Kampfrichtersekretär zur Kenntnis gelangen, welche verpflichtet sind, keinerlei Informationen daraus an Athleten, Kampfrichter, andere Funktionäre, Administratoren, Organisatoren oder Mitglieder des IFBB Executive Council mit Ausnahme des Präsidenten weiter zu geben.

10. Die Wertungen für Runde 1 (Vorwahl: Vergleiche in den Vergleichposen) dienen dazu die Top 10 oder bis Top 15 vom 1. bis zum 10. oder bis zum  15. Platz zu platzieren. Die Top 6 von der Vorwahl steigen in das Finale auf und beginnen im Finale mit 0 Punkten.

  1. Die Top 6 Finalisten können nach der Vorwahl und/oder vor dem Finale bekannt gegeben werden.

· Im Finale sollen nicht dieselben WR tätig sein, wie im Vorkampf. Der WR-Label wird vor Beginn jeder Kategorie nach der Label – Einteilung durch den Chairman ausgelost. Siehe auch §2 Abs.2/II m WO, jedoch nur dann, wenn

· Das Finale am nächsten Tag stattfindet !.

  • § 5 Der Hauptschiedsrichter (HS):

4. Der Hauptschiedsrichter/In (HS) bestimmt der ÖABFV-Vorstand (§ 12 Abs. 3 ÖBBO). Fällt dieser/e kurzfristig aus oder muss aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen während der Veranstaltung ersetzt werden, bestimmt der anwesende Vertreter des Verbandsvorstandes eine andere Persönlichkeit.

5. Der HS gibt Anweisung an die Athletinnen und Athleten auf der Bühne, die für den Wettkampfablauf notwendig sind (z.B.: Ansage der Pflichposen).

6. Er/Sie darf nicht als WR tätig sein.(Nationale Regel!)

7. Er /Sie unterschreibt die Wettkampfergebnisse in den Startbüchern.

8. Er leitet die Wünsche der WR an den/die Leiter/In der Präsentation  bzgl. Pflichtvergleiche weiter.

  • § 6 Der Leiter der Präsentation:

Für die Aufstellung der Aktiven und die Organisation der Vorgänge auf der Bühne ist der/die Leiter/In der Präsentation zuständig.

a) Dies ist bei männlichen Teilnehmern, und Paaren prinzipiell der Bundesfachwart für Männer.

b) Bei weiblichen Teilnehmer prinzipiell die Bundesfachwartin für Frauen bzw. bei Verhinderung der Bundesfachwart für Männer.

2. Sind beide Bundesfachwarte für Männer/Frauen verhindert können sie eine Persönlichkeit ihrer Wahl, nach Möglichkeit jedoch ein geeignetes Vorstandsmitglied der ÖABFV  mit diesen Aufgaben betrauen.

3. Die Wettkampfteilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des/der Leiters/In der Präsentation unbedingt Folge zu leisten.

4. Er/Sie holt nach den Angaben des HS die gewünschten Teilnehmer zum direkten Vergleich auf die Mitte der Bühne.

5. Nach Maßgabe des vorhandenen Platzes und nach Rücksprache mit dem Hauptschiedsrichter  vor dem Wettkampf, teilt er den Wettkampfteilnehmern die Anzahl der Teilnehmer am Semifinale bzw. Finale mit.

6. Er/Sie  führt die Aktiven zur Siegerehrung.

  • § 7 Wertungsrichterausweis:

Nach bestandener Prüfung erhält der Wertungsrichter vom jeweiligen Bundesfachwart einen Wertungsrichterausweis, in dem alle gewerteten Wettkämpfe und alle absolvierten Wertungsrichterseminare eingetragen werden. Die Eintragung und Unterschrift erfolgt bei Wettkämpfen durch den Hauptschiedsrichter, bei Seminaren durch die Bundesfachwarte des ÖABFV.

  • § 8 Die Wettkampfleitung:

1.  Der Wettkampfleiter

Er ist für alle Bereiche der Organisation und für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.

2. Die Protokollführer und Rechner:

2a Es können bei Bedarf bis zu vier Personen als Protokollführer und Rechner aufgeboten werden.

2b Die Rechner sind dem Hauptschiedsrichter unterstellt und haben seine Anweisungen zu befolgen.

2c Sie sind zuständig für die ordnungsgemäße Ausrechnung und Auswertung der Wettkampfergebnisse.

2d Sie sind zuständig für die schnellst mögliche Erstellung der Starterlisten, der Rechenprotokolle und der Abwaage Protokolle des Wettkampfes und die sofortige Weiterreichung der Wettkampfergebnisse an den Sprecher der Veranstaltung.

2e Sie nehmen die Eintragung in die Startbücher vor, legen dieser zur Unterschrift dem HS vor. Sie nehmen die Eintragung in die WR - Ausweise vor und legen diese dem Hauptschiedsrichter zur Unterschrift vor.

2f Sie bereiten alle Unterlagen für den HS,  den Sprecher der Veranstaltung, den Leiter der Präsentation und für die Siegerehrung vor. Dies sind vor allem:

I. Protokolle für Eliminationsrunde, für das Semifinale, für das Finale, für eventuelle Stichrunden,

II. Startlisten für alle Wettkampfrunden

III. Wertungsrichterzettel für alle Wettkampfrunden

IV. Vorbereitung der Unterlagen für die Siegerehrung (Urkunden usw.)

      V.  Den sog. „RUNNING ORDER“ sollen die Protokollführer schnellstmöglich nach der Abwaage an einem

           gut einsehbaren Ort veröffentlichen und der Sprecher der Veranstaltung hat dies auch bekannt zu

           geben !

3.  Der Sprecher der Veranstaltung:

Vom Veranstalter, bei ÖM und Austria(Österreich) Cup vom Vorstand des ÖABFV, ist eine mit der Materie sehr gut vertraute Persönlichkeit als Sprecher der Veranstaltung zu bestimmen.

Diese hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

3a Eröffnung des Wettkampfes im Namen des Veranstalters

3b Begrüßung des Publikums und der Ehrengäste

3c Hinweis auf die Gültigkeit der Wettkampfbestimmungen der ÖABFV, bei internationalen Wettkämpfen der der IFBB/EBFF und Begrüßung des Hauptschiedsrichters und als Repräsentant und Aufsichtsorgan des ÖABFV die vom Vorstand des ÖABFV bestimmte Persönlichkeit.

3d Vorstellung der WR und des HS:  (Vor- und Zuname Bundesland, eventuelle Verbandsfunktion, eventuell errungene Meistertitel)

3e Vorstellung der Rechner (Vor- und Zuname Bundesland, ev. Verbandsfunktion)

3f Vorstellung des Wettkampfleiters (Vor- und Zuname, Landesverbands-, Vereins-, bzw. Studiozugehörigkeit, ev. Funktion, ev.  errungene Meistertitel)

3g Bekanntgabe der Finalteilnehmer

3h Vorstellung des Teilnehmers (Startnummer, Vor- und Zuname, Bundesland) zum Zeitpunkt seines ersten Erscheinens auf der Bühne nach Beginn des offiziellen Wettkampfes

3i Vorstellung des Leiters der Präsentation (Vor- und Zuname, Bundesland, Verbandsfunktion, ev. errungene Meistertitel)

3j Bekanntgabe der Sieger und Platzierten, sowie der gewonnenen Preise und deren Spender nach den Unterlagen des Wettkampfleiters und der Protokollführung

3k offizielle Schließung des Wettkampfes.

3l der Sprecher der Veranstaltung hat es zu vermeiden, während des Wettkampfes die Vereins- bzw. Studioangehörigkeit bzw. errungene Erfolge des auf der Bühne erscheinenden Teilnehmers zu verlautbaren.

Erst bei der Siegerehrung ist dies gestattet!

4.  Die im Absatz 1. 2. u. 3. dieses § genannten Funktionäre sind in der vom ÖABFV – Vorstand zu genehmigenden Ausschreibung aufzuführen (Vor- und Zuname, Bundesland – siehe auch § 10i der ÖBBO).

5. Weitere Funktionäre der Wettkampfleitung, welche vom Veranstalter eingesetzt dem Wettkampfleiter unterstellt sind:

a) Der Leiter der Abwaage/Größenkontrolle:

I. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Gewichtskontrolle bzw. Größenkontrolle jedes einzelnen Teilnehmers.

II. Er überwacht die Erstellung der Starterlisten durch den Protokollführer nach den Ergebnissen der Gewichts- und Größenkontrolle, getrennt nach Geschlecht, Alters- und Gewichtsklassen und lässt folgende Daten eintragen:

A) Vor- und Zuname,

B) Geburtsjahrgang,

C) Bundesland (international: Nationalität),

D) Körpergewicht,Körpergröße.

III. Er überwacht die Zeitlimits (national und international 30 Minuten) zum Nachwiegen.

IV. Er überwacht die Vergabe der Startnummern (Auslosen) nach der Abwaage und das Einsammeln der Startbücher.

V. Er übergibt die Startlisten sofort nach Fertigstellung dem/der Leiter/In der Präsentation zur Einteilung nach dem Running Order und weiteren Bearbeitung durch die Protokollführung.

VI. Er übergibt die Startbücher den Rechnern.

VII. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Größenkontrolle bei Wettkämpfen der verschiedenen stattfindenden Kategorien. Es darf die Körpergröße nur einmal

     gemessen werden. Bei einem eventuellen Nachwiegen ist die gemessene Körpergröße beizu-

     behalten und zu berücksichtigen.

b) Der Leiter der Tontechnik:

I. Er ist zuständig für alle Fragen und das reibungslose Funktionieren der Musik- und Tontechnik (Mikrofone, CD-Player usw.)

II. Er überwacht das Einsammeln der Musik-CD’s der Teilnehmer und die Einhaltung der Wünsche der Teilnehmer beim Abspielen der CD’s..

III. Er überwacht die Einhaltung der Zeitvorschriften beim Kürposing.

c)Der Leiter der Siegerehrung:

I. Er ist zuständig für alle Fragen der Siegerehrung.

II. Er sorgt für die Anwesenheit der Preisträger nach Rücksprache mit dem/der Leiter/In der Präsentation.

III. Er führt nach Anweisung des Wettkampfleiters Ehrengäste zur Durchführung der Preisverteilung.

IV. Er vergewissert sich, ob der Sprecher der Veranstaltung alle Unterlagen zur Ansage der Siegerehrung hat und stimmt mit diesem die Reihenfolge der Siegerehrung ab.

d) Der Bühnenassistent:

Er sorgt dafür, dass die Teilnehmer der einzelnen Kategorien zeitgerecht hinter der Bühne Aufstellung genommen haben und übergibt diese an den/die Leiter/In der Präsentation.

  • § 9 Der/Die Vertreter/In des ÖABFV als oberste Wettkampfinstanz (VV):

1. Bei allen Bodybuilding und Fitness Veranstaltungen in Österreich, ausgenommen Veranstaltungen lt. § 9 Abs. 4 ÖBFO muss der Verbandsvorstand der ÖABFV einen Verbandsvertreter(VV) nominieren, der Mitglied des Verbandsvorstandes der ÖABFF sein muss (§ 14 Abs. 3 ÖBBO). Bei Ausfällen des VV  ist laut § 10 Abs. 10 ÖBFO vorzugeben.

2. Der VV darf nicht als Wertungsrichter/In in der Wettkampfleitung oder sonst in irgendeiner Weise bei der Organisation, der Veranstaltung tätig sein.

3. A u f g a b e n des VV:

a) Überwachung der Veranstaltung im Namen der ÖABFV auf Einhaltung der Satzungen und der im § 15 der SA genannten Ausführungsbestimmungen.

b) Repräsentierung der ÖABFV und die IFBB  gegenüber dem Veranstalter und dem Publikum.

c) Nominierung von WR und Funktionären der Wettkampfleitung laut § 10 Abs. 10 ÖBFO, bei deren Ausfall in letzter Minute.

d) Entscheidung über Einsprüche laut § 12 Abs. 7 der ÖBFO und hat die letzte Entscheidung über die Anzahl der Semifinal- und Finalteilnehmer bei zu kleinen Bühnenflächen.

f) Er behandelt Beschwerden gegen WR laut § 10 dieser WO:

g) Er gibt dem Vorstand der ÖABFV mündlich oder bei besonderen Vorkommnissen schriftlich Bericht über die Veranstaltung.

h) Er behandelt alle Proteste laut ÖBFO und hat die letzte Entscheidung in allen den Wettkampf betreffenden Fragen:

  • § 10 Beschwerden gegen Wertungsrichter:

9. Wegen krasser Fehlbeurteilung kann gegen einen oder mehreren Wertungsrichter eine Beschwerde bis spätestens 15 (fünfzehn) Minuten nach Bekanntgabe des Finalergebnisses einer Gewichts- und bzw. Größenklasse beim Verbandsvertreter  eingebracht werden.

10. Eine krasse Fehlbeurteilung liegt dann vor, wenn bei Stattfinden einer Eliminationsrunde einer Kategorie, keiner der späteren drei Preisträger (1.-3. Platz) in das Finale gereiht wurde. Weiters wenn keiner der späteren drei Preisträger unter den ersten 10 des Semifinales gereiht wurde.

11. Eine solche Beschwerde hat prinzipiell keinen Einfluss auf die laufende Veranstaltung.

12. Bei Vorliegen eines Protest es hat der VV die Stellungnahme des (der) betreffenden WR sofort einzuholen.

13. Der VV hat den Protest, die Stellungnahme des (der) WR und eine eigene Stellungnahme schriftlich binnen 8 Tagen der ÖABFV zu übersenden und dem (den) Betroffenen einen Kopie zu übermitteln.

14. Der Vorstand der ÖABFV entscheidet nach Debatte spätestens drei Wochen nach der Veranstaltung über diesen Protest.

15. Wird dem Protest stattgegeben, ist der (die) betreffende(n) WR zu verwarnen und kann für das laufende Kalenderjahr nicht mehr werten. Dies ist dem Betroffenen schriftlich binnen drei Tagen mitzuteilen und in der WR - Kartei festzuhalten.

16. Bei dreimaliger Verwarnung muss der betreffende WR die WR – Prüfung wiederholen und kann bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingesetzt werden.

17. Der VV ist berechtigt bei mehrfachen extremen Wertungen eines oder mehrerer WR diese um Stellungnahme zu jedem Zeitpunkt an dem dies möglich ist, zu ersuchen. Der WR ist verpflichtet seine Bewertung zu begründen.

Diese Befragung dient dem Zweck der Berichterstattung an den Vorstand der ÖABFV laut § 9 Abs. 3e) dieser WO.

18.

A) Protest laut § 10 Abs. 1 und 2 WO können weiters ohne Protestgebühr erheben:

a)  Der Verbandsvertreter/In selbst

b) Der Hauptschiedsrichter

c) die Präsidenten und Vizepräsidenten der ÖABFV

d) die Bundesfachwarte

e) der Lehrbeauftragte der ÖABFV

f)   die Landesfachwarte der aktiven Bundesländer. soweit sie sonst nicht im Wettkampf aktiv oder als Funktionär involviert sind, dann deren Stellvertreter.

B) Aktiven Teilnehmern des Wettkampfes, deren Betreuer, Vereins- oder Studiovertretern ist ein Protest gegen WR nicht möglich, sie müssen sogar mit der Disqualifikation des/der Athleten/In durch den VV rechnen, wenn sie ungebührliche Kritik oder Proteste an den WR in der Öffentlichkeit äußern (int. IFBB-Regel).

  • § 11 Kostenvergütung:

Spesenvergütung nach Vereinbarung

  • § 12 Bekleidungsvorschriften für internationale Wertungsrichter:

Für Welt- und Europameisterschaften sowie ähnlichen internationale Veranstaltungen dieser Größenordnung und internationale Wettkämpfe im Ausland gelten nachstehende Bekleidungsvorschriften für WR mit Wertungsberechtigung A und int.A :

Die offizielle IFBB-Uniform für männliche Kampfrichter bei allen internationalen Wettkämpfen setzt sich zusammen aus einem blauen Blazer mit dem offiziellen IFBB-Emblem an der linken Brusttasche, hellblaues oder weißes Hemd mit offizieller IFBB Krawatte und graue oder  schwarze Anzughose mit schwarzen oder dunkelgrauen Socken.

Die offizielle IFBB Uniform für weibliche Kampfrichter bei allen internationalen Wettkämpfen besteht aus einem blauen Blazer mit dem offiziellen IFBB-Emblem auf der linken Brusttasche, hellblaue oder weiße Bluse (offizielle IFBB Krawatte optional) und einem grauen Rock oder grauen Kostüm – Hosen.

Der Hauptschiedsrichter hat das Recht jegliche Kampfrichter aus dem Kampfrichtergremium zu entfernen, die nicht in der offiziellen IFBB-Uniform gekleidet sind.

  • § 13 Bekleidungsvorschriften für nationale Wertungsrichter:

Die Bekleidungsvorschriften für nationale Wertungsrichter sind mit denen für internationale Wertungsrichter (§ 12) ident.